Überprüfen Sie, ob die Karte richtig im Kartenleser steckt und ob der Kartenleser und die Software a-sign Client ordnungsgemäß installiert wurde (Test der Installation nach dieser
Anleitung).
Wenn Sie Probleme mit der Karte, dem Kartenleser, der Kartenleser-Software und dem Test der Installation haben, wenden Sie sich bitte an den Kundendienst der Zertifizierungsstelle.
Wenn Sie mit mehreren Karten auf einem Gerät arbeiten, "merkt" sich der Browser die zuletzt verwendete Karte.
Wenn der angezeigte Name nicht mit der verwendeten Karte übereinstimmt, schließen Sie bitte alle geöffneten Browserfenster und klicken Sie in der Taskleiste rechts unten auf Ihrem Bildschirm mit der
rechten Maustaste auf das

a.sign Client Symbol und wählen Sie "Karten aktualisieren" aus.
       
Öffnen Sie anschließend ein neues Browserfenster und versuchen Sie die Anmeldung erneut.
Weder das Bundesministerium für Justiz noch die Bundesrechenzentrum GmbH hat die Möglichkeit, PINs oder PUKs zu vergeben bzw. zurückzusetzen oder zu reproduzieren.
Die PIN- und PUK-Informationen erhalten sie auf einem Blatt, zusammen mit dem Signaturvertrag bei der Registrierung Ihrer Karte.
Sollten sie ihre Signatur-PIN zehn mal erfolglos eingegeben haben, wird diese blockiert. Bei neueren Karten haben sie nun zehn Versuche mit der Signatur-PUK, die Signatur-PIN wieder heraus zu finden. Sollten diese ebenfalls fehlschlagen, muss eine neue Karte verwendet werden.
Selbiges gilt auch für die Geheimhaltungs- und Infobox-PIN.
Weitere Informationen, Tipps und Details zur korrekten Vorgehensweise, falls die PIN nicht mehr bekannt sein sollte, gibt die Fa. A-Trust in ihrem Online-Forum.
In allen Anwendungen der Ediktsdatei, die eine Authentifizierung verlangen, erfolgt die Anmeldung über Smartcard und NIE über Benutzernamen/Kennwort. Wenn Sie also danach gefragt werden, ist in einem der vorigen Schritte ein Fehler aufgetreten.
Ein häufiges Problem ist, dass die im Kartenleser eingelegte Karte vom System nicht erkannt wird und aktualisiert werden muss.
Legen Sie dazu bitte die Smartcard in das Kartenlesegerät ein und klicken am rechten unteren Bildschirmrand mit der rechten Maustaste auf das
a.sign Client Symbol. In dem Fenster, das erscheint, wählen Sie "Karten aktualisieren" aus. Danach schließen Sie alle Browserfenster, starten den Browser neu und wiederholen die Anmeldung.
In dem Fenster für die Zertifikatsauswahl ist immer ein Enc-Zertifikat auszuwählen.
      
Behebt die Kartenaktualisierung das Anmeldeproblem nicht, hat dies möglicherweise eine der folgenden Ursachen:
- Das Zertifikat wird nicht erkannt (siehe oben), da die Karte falsch im Kartenleser steckt oder die Software nicht korrekt installiert ist
- Die falsche Karte ist im Kartenleser. In diesem Fall führen Sie bitte die zuvor beschriebene Kartenaktualisierung durch.
- Ihr Zertifikat ist abgelaufen. Wenden Sie sich bitte bezüglich der Verlängerung an den Aussteller der Karte bzw. an die A-Trust.
- Falls Sie über die Verlängerung Ihres Kartenzertifikats informiert wurden, prüfen Sie bitte, ob Sie die Anleitung zur Vorgangsweise für die Zertifikatsverlängerung durchgeführt haben. Wenn nicht, gehen Sie laut der Anleitung vor, um die neuen Zertifikate (Signatur- und Geheimhaltungszertifikat) auf Ihrem elektronischen Sachverständigen- und Dolmetscher-Ausweis aufzubringen.
Führen Sie danach die zuvor beschriebene Kartenaktualisierung durch.
Schließen Sie alle Browserfenster, starten Sie Ihren Browser neu und versuchen Sie die Anmeldung erneut.
- Sie haben mit Ihrer Karte keine Berechtigung für die gewählte Anwendung (falls Sie ein Notar sind, wenden Sie sich bitte an die Notariatskammer).
Sie erhalten die Meldung
- beim Zugriff auf die "Persönlichen Daten" (Insolvenzverwalterliste)
Ihr Zertifikat eidcertificateserialnumber..../o=A-Trust/c=AT gibt Ihnen keine Berechtigung, Einträge in der Insolvenzverwalterliste zu bearbeiten.
- beim Zugriff auf die "Persönlichen Daten" (Sachverständigen- und Dolmetscherliste)
Für Ihre Benutzerkennung eidcertificateserialnumber..../o=A-Trust/c=AT ist kein Eintrag vorhanden.
- beim Zugriff auf die "Bekanntmachungen der Masseverwalter"
Ihre Benutzerkennung
eidcertificateserialnumber..../o=A-Trust/c=AT ist nicht in die Insolvenzverwalterliste eingetragen.
- beim Zugriff auf die "Versteigerungen von Liegenschaften"
Ihre Benutzerkennung
eidcertificateserialnumber..../o=A-Trust/c=AT ist nicht in die Sachverständigen- und Dolmetscherliste eingetragen.
Das bedeutet, dass alles korrekt installiert ist, jedoch keine Zuordnung von dem Kartenzertifikat (Benutzerkennung), mit dem Sie angemeldet sind, zu einem Eintrag in der Insolvenzverwalterliste bzw. Sachverständigen- und Dolmetscherliste erfolgt ist. Das ist der Fall, wenn Sie eine neue Karte erhalten haben (Erstkarte oder Ersatz für abgelaufene/beschädigte/verlorene Karte).
Wenn Sie ein gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger bzw. Dolmetscher sind und Sie keine andere gültige Karte haben, lassen Sie bitte Ihr Zertifikat beim zuständigen Gericht eintragen.
Wenn Sie ein Insolvenzverwalter sind, folgen Sie bitte dem Link zur Eintragung in die Insolvenzverwalterliste
- Wurde Ihre Karte heute erst eingetragen?
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Fälle erst ab dem der Eintragung folgenden Tag sehen können!
- Sind Sie mit der richtigen Karte angemeldet?
- Für Insolvenzverwalter: Waren Sie bereits eintragen und haben Sie sich mit der neuen Karte nochmals registriert?
Bitte wenden Sie sich an unsere Supportstelle mit der Bitte um Zusammenführung Ihrer Sätze.
Wenn Sie trotz Überprüfung einen oder mehrere Fälle vermissen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Gericht.
Ihre Kartennummer (CIN) können Sie aus Ihrer Smartcard
auslesen.