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Elektronische Akteneinsicht

Für die Nutzung der elektronischen Akteneinsicht für freigegebene elektronische Akte benötigen Sie entweder einer aktivierte Bürgerkarte, eine aktivierte Handy-Signatur oder einen SV-Ausweis mit aufgebrachter Bürgerkartenfunktion.


Im Folgenden finden Sie die grundsätzliche Anwendungsinformation zur elektronischen Akteneinsicht sowie eine Kurzinformation zum Login-Vorgang samt Aufbringung der Bürgerkartenfunktion auf Ihren SV-Ausweis.



Den Direktlink zur elektronischen Akteneinsicht finden Sie hier: Elektronische Akteneinsicht für Sachverständige



Anwendungsinformation elektronische Akteneinsicht


Kurzinformation - Aufbringung der Bürgerkartenfunktion auf SV-Ausweis



Stand 15.03.2018

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