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Für die Nutzung der elektronischen Akteneinsicht für freigegebene elektronische Akte benötigen Sie entweder einer aktivierte Bürgerkarte, eine aktivierte Handy-Signatur oder einen SV-Ausweis mit aufgebrachter Bürgerkartenfunktion.
Im Folgenden finden Sie die grundsätzliche Anwendungsinformation zur elektronischen Akteneinsicht sowie eine Kurzinformation zum Login-Vorgang samt Aufbringung der Bürgerkartenfunktion auf Ihren SV-Ausweis.
Den Direktlink zur elektronischen Akteneinsicht finden Sie hier: Elektronische Akteneinsicht für Sachverständige
Stand 15.03.2018